Investieren im Irak
Viel versprechendes wirtschaftliches Potenzial und gute rechtliche Rahmenbedingungen
Mittwoch, 17. November 2010
Nach dem 2009 erschienenen Country Commercial Guide for U.S. Companies "Doing Business in Iraq" "ist der Irak wahrscheinlich einer der am schnellsten wachsenden und lukrativsten mittelgroßen Märkte der Welt, wenn man seine vorhandenen Möglichkeiten und Potentiale berücksichtigt".
Bekanntermaßen hatten US-amerikanische Stellen in der jüngeren Vergangenheit wenig Glück bei der Einschätzung der politischen und wirtschaftlichen Lage im Irak; deshalb ist die Frage sicherlich berechtigt, ob diese Prognose zutrifft, oder es sich (wieder) um eine völlige Verkennung der Lage im Irak handelt.
Im konkreten Fall deutet aber alles darauf hin, dass der Verfasser richtig liegt, und es wohl eher darum gehen wird, "wie" erfolgreich der Irak in den nächsten Jahren sein wird, als darum, "ob" dies der Fall sein wird. Die Fakten sind recht eindeutig:
- der Irak hat zehn Prozent der Erdölreserven der Welt
- der Irak hat große noch unerschlossene Gasreserven
- der Irak hat einen Ausbaubedarf im Bereich der Ölindustrie, der wohl den Bedarf aller anderen arabischen Staaten zusammengenommen deutlich übersteigt
- der Irak hat großes landwirtschaftliches Potential
- der Irak hat eine geostrategisch einmalige Lage
- der Irak verfügt über eigut ausgebildete Iraker im Ausland können einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau leistenne im Vergleich zu den arabischen Golfstaaten große Bevölkerung
- der Irak hat enge Anbindung an eine Region, die enorme Investitionen im Irak vornehmen wird
Sicherheitslage und politische Probleme
Auch die weiter angespannte Sicherheitslage ändert nichts an diesem enormen Potential. Internationale Unternehmen arrangieren sich zunehmend mit den schwierigen Rahmenbedingungen und bauen ihre Präsenz im Irak kontinuierlich aus, sei es über Niederlassungen im relativ sicheren Norden oder den Aufbau von Stützpunkten in Basra. Reisen in der kurdischen Regionalverwaltung unterstehenden Nordirak sind für Deutsche problemlos ohne Visa möglich, und es gibt eine funktionierende Infrastruktur, moderne Flughäfen und eine zum Teil sehr gut funktionierende Verwaltung. Reisen in die anderen Teile des Iraks sind grundsätzlich wesentlich aufwendiger und verursachen erhebliche Sicherheitskosten, die sich jedoch hoffentlich in naher Zukunft weiter reduzieren werden.
Erste große Investitionen sind bereits erfolgt
Die ersten großen Investitionen liegen bereits Jahre zurück und erfolgten im Bereich Mobilfunk, Zement, Elektrizität und in den Branchen Öl- und Gas-Dienstleitungen und Infrastruktur. Seit einer Zeit steht das Land aber immer mehr im Fokus ausländischer Fondsinvestoren, die ersten großen Staatsfonds haben bereits investiert; die Industrie wird mit Hilfe privater Investoren modernisiert, und Investitionen an der irakischen Börse werden bei ausländischen Anlegern immer beliebter.
Investitionsklima
Für die Einstufung des Iraks als exzellenten Investitionsstandort sprechen zum einen seine riesigen Ölreserven, sein Reichtum an sonstigen Bodenschätzen, sein reichlich vorhandenes Wasser, sein fruchtbares Land, seine strategisch günstigen Lage, seine 7,74 Millionen zum Teil gut ausgebildeten Arbeitskräfte und vor allem eine lange unternehmerische Tradition. Dazu kommen die gesetzgeberischen und wirtschaftlichen Reformen der letzten Jahre sowie eine stets besser werdende Sicherheitslage, die allesamt den Grundstein für ein starkes volkswirtschaftliches Wachstum bilden.
Leider hat das politische Hin und Her um die Regierungsbildung nach den irakischen Wahlen auch erhebliche Auswirkung auf die investitionsfreundliche Politik des Iraks, und seit geraumer Zeit werden Gründungen von Niederlassungen und Unternehmen kontinuierlich erschwert; erst jüngst hat das Handelsministerium mitgeteilt, dass es ausländische Unternehmensbeteiligungen – wohl außerhalb des Investitionsgesetzes – nur nach vorheriger Zustimmung des fachlich zuständigen Ministerium genehmigen wird. Zwar wird der Vorsitzende der irakischen Nationalen Investitionsbehörde, Dr. Sami Al-Araji, nicht müde zu bestätigen, dass die Nationale Investitionsbehörde unabhängig von dem Ausgang der Wahlen so wie bisher weiterarbeiten werde, aber bisher wurden nur wenige Investitionsprojekte von dieser Behörde genehmigt.
Investitionsmöglichkeiten sind zahlreich und die Chancen (zum Teil aber leider auch die Risiken) sind enorm, nicht zuletzt im Öl- und dem Bausektor. In letzterem hat sich die zunehmende Investitionsfreundlichkeit des Irak in jüngster Zeit durch die Verabschiedung einer Änderung zum Investitionsgesetz manifestiert; dieses erlaubt ausländischen Investoren im Immobilien- und Baubereich für öffentliche Wohnungsprojekte erstmals den Erwerb von Grundeigentum. Darüber hinaus wird die seit langem erwartete Verabschiedung des seit 2007 im Gesetzgebungsverfahren feststeckenden Ölgesetzes voraussichtlich Investitionen in den Ölsektor erleichtern.
Investitionsrecht
Die eben genannten vielfältigen Investitionsmöglichkeiten werden dabei in investitionsfreundliche rechtliche Rahmenbedingungen eingebettet, die in scharfem Gegensatz zu den investitionsfeindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahrzehnte der Diktatur Saddam Husseins stehen.
Am 15. Oktober 2006 verabschiedete der Regierungsrat das neue föderale Investitionsgesetz (Gesetz Nr. 13/2006):
Die Investitionsbehörde
Gemäß Artikel 4 des Investitionsgesetzes ist die Nationale Investitionsbehörde für die Durchführung des Investitionsgesetzes verantwortlich. Sie soll nach dem Gesetz einen so genannten "One-Stop-Shop" darstellen, der Investitionsgenehmigungen erteilt und gleichzeitig alle anderen notwendigen Erlaubnisse anderer Behörden einholt.
Investitionsprojekte
Im Gegensatz zu anderen Investitionsgesetzen in der Region enthält das neue irakische Investitionsgesetz keine abschließende Liste von Tätigkeiten, die Vergünstigungen und Garantien gefördert werden können. Vielmehr können nach Artikel 29 des Investitionsgesetzes alle Investitionen gefördert werden, außer solcher in den Bereichen "Förderung und Produktion von Öl und Gas", "Banken" und "Versicherungen".
Vergünstigungen und Garantien
Im Rahmen der Investitionsgenehmigung genießt der Investor folgende Vergünstigungen:
- die Inländergleichbehandlung
- die Nutzung und der Erwerb von Land für den öffentlichen Wohnungsbau
- die Ausfuhr von Kapital und Gewinnen
- das Halten von Aktien und Anleihen von an der irakischen Börse notierten Gesellschaften
- die Pacht von Land für eine Dauer von bis zu 50 Jahren
- die Möglichkeit, das Investitionsvorhaben bei ausländischen oder irakischen Versicherungsgesellschaften zu versichern
- das Recht, im Irak Bankkonten zu unterhalten, die sowohl in ausländischer als auch irakischer Währung geführt werden können
Darüber hinaus kommt ein genehmigtes Vorhaben in den Genuss folgender Garantien:
- das Recht, ausländische Arbeitskräfte zu beschäftigen, soweit nicht Iraker mit der notwendigen Qualifikation zur Verfügung stehen
- das Recht für den Investor als natürliche Person, sich im Irak aufzuhalten;
den Schutz vor vollständiger oder teilweiser Enteignung oder Verstaatlichung
- die Erlaubnis für alle ausländischen Arbeitnehmer, ihre Löhne ins Ausland zu überweisen
Artikel 13 des Investitionsgesetzes garantiert weiter, dass bezüglich dieser Vergünstigungen und Garantien keine rückwirkenden gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden.
Daneben kann das Investitionsvorhaben - abhängig von dem jeweils einschlägigen Entwicklungsplan des Ministerrates - für eine Dauer von bis zu zehn Jahren von Steuern und Gebühren befreit werden. Die Investitionsbehörde hat die Möglichkeit, die Dauer der Steuerbefreiung proportional zu der Beteiligung irakischer Investoren an dem Projekt zu verlängern. Bei einer über 50%-igen Beteiligung eines irakischen Investors kann eine solche Befreiung für eine Dauer von bis zu 15 Jahren gewährt werden.
Darüber hinaus ist ein genehmigtes Vorhaben von bestimmten Importzöllen befreit. So werden beispielsweise für die Dauer von drei Jahren ab Erteilung der Genehmigung keine Importzölle für die für das Projekt importierten Gegenstände erhoben.
Verfahren zum Erhalt einer Investitionsgenehmigung
Der Antrag auf Erteilung einer Investitionsgenehmigung muss ein ausgefülltes Antragsformular, ein Bestätigungsschreiben bezüglich der finanziellen Situation des Investors durch eine hierfür anerkannte Bank, eine Liste der von dem Investor bereits durchgeführten Projekte innerhalb und außerhalb des Iraks, ausführliche Angaben zum Vorhaben, einschließlich einer Machbarkeitsstudie und eines Zeitplans, enthalten.
Die Investitionsbehörde prüft den Antrag und beantragt im Falle der Genehmigung bei allen anderen zuständigen Behörden die Erteilung der notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen. Dabei müssen die anderen Behörden innerhalb von 15 Tagen über die Anträge entscheiden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der nationalen Investitionsbehörde und den anderen zuständigen Behörden ist der Streit durch den Premierminister zu schlichten.
Streitbeilegung
Das Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Investor und der irakischen Behörden. In vielen Fällen gestattet das Gesetz dabei ausdrücklich die Möglichkeit eines irakischen oder internationalen Schiedsverfahrens.
Ausländische Investitionen in Kurdistan
Im Juli 2006 verabschiedete die kurdische Regierung das Gesetz über ausländische Investitionen in Kurdistan (Gesetz Nr. 4/2006). Die kurdische Regierung hat auch nach Erlass des föderalen Investitionsgesetzes noch eigene Investitionsgenehmigungen erteilt; es bleibt aber zu abwarten, ob sich dies nicht im Zuge der in letzter Zeit festzustellenden Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse ändern wird.
Fazit
Aus dem Zusammenspiel der guten rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und des extrem hohen Nachholbedarfs im Berei der Ölindustrie und der Infrastruktur ergibt sich eine im Nahen Osten einmalige Mischung von Faktoren, die für Investitionen im Irak sprechen. Investoren, die diese einmalige Chance verpassen, werden es wohl noch lange bereuen.
Dr. Florian Amereller LL.M.